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Neuer Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern |
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Kulturpolitik
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„Alles begann 1992“, so Bühnenvereins-Direktor Rolf Bolwin im Februar-Heft der Deutschen Bühne: „August Everding, damals Präsident des Deutschen Bühnenvereins, forderte ein Theatergesetz. Er stellte sich vor, mit einer Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen die Theater und Orchester aus rechtlichen Zwängen zu befreien und zur Insel der unbehinderten künstlerischen Freiheit zu machen. Ohne Zweifel eine Utopie, aber dennoch der entscheidende Anstoß.“
Schnell sei klar gewesen, dass hier nicht der Gesetzgeber allein, sondern vor allem auch der Bühnenverein selbst gefragt war, der ja bereits mit einigen wichtigen Regelwerken schon einen wesentlichen Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Theater und Orchester verantwortete. Nach einigen Verhandlungen gab es dann zunächst den „NV Bühne“, der die fünf für das künstlerische Personal der Theater geltenden Tarifverträge zusammenführte; es folgte die neue Regelsammlung, die maßgebend für die Einräumung der Aufführungsrechte war. „Und am Ende ging es um den Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern, oder kurz den TVK, dessen Reform allerdings eher dem Durchqueren einer mühevollen Ebene als einer Gipfelerstürmung glich. Aber schließlich wurde auch hier das Ziel - wenn auch nicht aller Wünsche - erreicht. (...) Am Ende haben wir einen neuen TVK, der den Orchestern helfen kann, auch das Ende des 21. Jahrhunderts lebend zu erreichen, vorausgesetzt die Arbeitgeber nutzen ihre neuen Möglichkeiten“ (hier verweist Bolwin auf die Flexibilisierung der Arbeitszeit oder die Möglichkeit zur kostenlosen Aushilfe eines Orchestermitglieds in einem anderen Orchester). Wie bereits berichtet, wurden aus Gründen der „Konsolidierung der Finanzen“ das 13. Monatsgehalt gekürzt sowie das Urlaubsgeld gestrichen; die Probenzeiten für alle künstlerisch Beschäftigten sind jetzt aufeinander abgestimmt („eine Situation, die es über Jahrzehnte nicht gab“). Auch die Medienrechte sind so gestaltet, dass sie in allen Beschäftigtengruppen gleichermaßen handhabbar sind - und endlich den Anforderungen einer modernen Informationsgesellschaft entsprechen. Fünfzehn Jahre hat die Reform der Regelwerke in Anspruch genommen - was laut Bolwin zeigt: Eine Reform zu fordern ist das eine, sie umzusetzen etwas ganz anderes. „Das sollten alle die bedenken, die schon wieder über neue Sparszenarien nachdenken. Wir sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Ensemble- und Repertoirebetriebes so weit, wie wir noch nie waren, im übrigen auch dank der Reform der für Bühnenarbeiter und Technik geltenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Diese Chance dürfen weder die Theater und Orchester selbst noch deren Träger, die Länder und Kommunen, verspielen.“ Zum neuen Tarifvertrag ist entsprechend die aktuelle, mittlerweile 53. Ergänzungslieferung erschienen; das aktualisierte Grundwerk kann beim Mykenae Verlag bestellt werden (s. Impressum dieser Zeitschrift).
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