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Finanzminister Steinbrück blockiert Sozialreform für Kulturschaffende Drucken E-Mail
Montag, 25. Mai 2009 um 01:00 Uhr
Bereits seit drei Jahren schwelt die Auseinandersetzung um die Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I für Schauspieler und andere Angehörige von Kulturberufen, so der Deutsche Kulturrat - wie bekannt, müssen seit Anfang 2006 Antragsteller für das Arbeitslosengeld I 360 Tage sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten zwei Jahren nachweisen. Diese Regelung führt dazu, dass im Film- und Theaterbereich, in denen die kurzfristige Beschäftigung üblich ist, zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, die Betreffenden de facto aber keine Leistungen erhalten, weil sie die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen können. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hatte bereits im Mai 2006 gefordert, dass das Problem gelöst werden muss; die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland” hat ebenfalls Handlungsbedarf gesehen und konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet. Sowohl Kulturstaatsminister Bernd Neumann als auch Arbeitsminister Olaf Scholz haben sich inzwischen der Sache angenommen - Mitte April teilte der Kulturstaatsminister in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags mit, dass eine branchenübergreifende Lösung greifbar sei - das Gesetz könne noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden. Die Umsetzung dieser Lösung scheiterte allerdings zunächst am Veto von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.
Dazu der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann: „In ihrem erst kürzlich veröffentlichten Wahlprogramm hat die SPD an verschiedenen Stellen formuliert, dass sie die soziale Lage in der Kultur- und Kreativwirtschaft verbessern will. Werden die aktuellen Taten jedoch an den Versprechungen gemessen, sieht es düster aus. Nachdem nach drei Jahren endlich ein erster Lösungsschritt des Problems der Rahmenfrist für Schauspieler beim Arbeitslosengeld I gefunden wurde, blockiert der sozialdemokratische Finanzminister. So kann keine zukunftsweisende Kulturpolitik gestaltet werden. Wir fordern Bundesfinanzminister Steinbrück auf, seine Blockade unverzüglich aufzugeben, damit die Reform noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann. Der SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier muss sich jetzt einschalten, damit das Wahlprogramm nicht schon vor der Wahl Makulatur wird.”
Einen Aufruf zur Einmischung haben vor kurzem u.a. die Verantwortlichen von www.theaterjobs.de gestartet: „Jetzt müssen wir schnell handeln”, heißt es im theaterjobs-Newsletter, „denn noch nie war in den letzten Jahren eine Lösung so nah - und wenn diese Chance jetzt an Steinbrück scheitert, wird sie auch in der nächsten Zeit nicht so schnell wieder kommen. Wir müssen Peer Steinbrück zeigen, wie notwendig und wichtig diese Veränderung für unsere Branche ist! Daher unsere Bitte: greifen Sie aktiv ein. Senden Sie Herrn Steinbrück einen Brief, eine Mail, oder rufen Sie im Finanzministerium an. Fordern Sie ihn auf, seine Blockade aufzugeben.” Und hier die Kontaktdaten: Peer Steinbrück, Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin; über Mailformular http://tinyurl.com/cah5b8 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. , Tel. 03018/682-0 (Bundesfinanzministerium), 03018/682-3300 (Referat für Bürgerangelegenheiten), Fax 03018/682-44 20. Die „theaterjobs”-mails an Steinbrück und Frank-Walter Steinmeier unter http://theaterjobs.theaterblogs.de/?p=79 und http://theaterjobs.theaterblogs.de/?p=78.
Unmittelbar vor Redaktionsschluss hieß es dann, dass der bisherige Protest wohl schon gewirkt hat: Die Regierung wolle die soziale Absicherung all derjenigen verbessern, die nur kurzfristig beschäftigt sind; insbesondere gastierende Theaterschaffende werden dadurch besser gestellt. Das Gesetz sei zwar noch nicht „durch den Bundestag”, es scheine aber so, als könne „nichts mehr dazwischen kommen”, da offenbar inzwischen beide Teile der großen Koalition hinter dem Gesetzesentwurf stehen. „Die kurz befristet Beschäftigten, insbesondere im Kultur-, Film- und Medienbereich, können aufatmen: In einem ‚Chefgespräch' haben sich die Ressorts der Bundesregierung über Änderungen an dem von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf verständigt”, hieß es aus dem Parteivorstand der SPD. Das besondere Engagement von Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier habe entscheidend dazu beigetragen, dass der Koalitionskompromiss gefunden werden konnte. Unter bestimmten Bedingungen soll künftig bereits nach sechs Monaten innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, wie es weiter heißt - über folgende Punkte sei bereits eine Einigung erzielt worden: (1) Die Dauer der kurz befristeten Beschäftigungen wird auf überwiegend sechs Wochen festgelegt ( „wir begrüßen die Flexibilität dieser Regelung, die auch längere Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht und damit weitgehend den Realitäten in der Arbeitswelt gerecht wird”) - (2) Der ursprünglich vorgesehene „Ruhenszeitraum” entfällt, so dass im Falle von Arbeitslosigkeit sofort Arbeitslosengeld gezahlt wird - (3) Die Einkommensgrenze liegt bei 30.240 Euro und entspricht damit dem Jahresentgelt eines durchschnittlichen Dauerbeschäftigten - (4) Die Befristung des Gesetzes auf drei Jahre gibt dem Gesetzgeber die Möglichkeit, seine Wirkungen zu evaluieren und gegebenenfalls nachzujustieren ( „unser Ziel ist es, mit diesem Gesetz möglichst viele Betroffene zu erfassen”). Jetzt komme es darauf an, die Vereinbarung auch innerhalb der Koalitionsfraktionen „sattelfest” zu machen, damit das Kabinett darüber beschließen kann; dann könne das Gesetz auf schnellstem Weg vom Bundestag verabschiedet werden.
„Unser Netzwerk funktioniert. Und die Politik hat verstanden, dass wir ein lauter und wichtiger Teil dieser Gesellschaft sind”, kommentierte das theaterjobs-Team.